1. Voraussetzungen prüfen
Der besondere Rahmen gilt für insgesamt höchstens 2.000 W installierte Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung hinter derselben Entnahmestelle, wenn die Anlage der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet ist.
2. Im Marktstammdatenregister registrieren
Registriere Betreiber und Anlage über das vereinfachte Verfahren der Bundesnetzagentur. Halte Inbetriebnahmedatum, Leistungsdaten und Standort bereit. Die Registrierungspflicht bleibt ausdrücklich bestehen.
3. Zähler nicht selbst tauschen
Der Messstellenbetreiber erhält die Daten und beurteilt, ob ein Zählerwechsel nötig ist. Ein alter rückwärtslaufender Ferraris-Zähler darf im gesetzlichen Übergangsrahmen vorübergehend weiterlaufen; der Betreiber organisiert den Austausch. Manipuliere den Zähler nicht selbst.